
Richter genehmigt Trumps IRS-Datenfreigabe an ICE
Ein US-Bundesrichter hat zugunsten der Regierung von Präsident Donald Trump entschieden und dem Ministerium für Innere Sicherheit (DHS) erlaubt, weiterhin Daten des Internal Revenue Service (IRS) zu nutzen, um undokumentierte Einwanderer zu identifizieren und abzuschieben. Die Entscheidung stellt einen bedeutenden juristischen Erfolg für Trumps Durchsetzung der Einwanderungspolitik dar.
Bezirksrichterin Dabney Friedrich wies die Klage von Einwanderungsrechtsgruppen ab, die versuchten, das Datenweiterleitungsabkommen zwischen dem IRS und der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) zu blockieren. Die Kläger argumentierten, dass das Abkommen gegen Datenschutzgesetze verstoße und die Privatsphäre der Steuerzahler gefährde.
Richterin Friedrich urteilte jedoch, dass das Abkommen keine Bundesgesetze zur Steuervertraulichkeit verletze, solange die Daten ausschließlich für strafrechtliche Ermittlungen genutzt werden. Das Gericht betonte, dass die Zusammenarbeit zwischen IRS und ICE im Rahmen der geltenden Vorschriften rechtlich zulässig sei, wenn sie sich auf Einwanderungsverstöße beziehe.
Dieses Urteil stärkt Trumps umfassendere Einwanderungspolitik, die einen verbesserten Datenaustausch zwischen Bundesbehörden zur Durchsetzung von Abschiebemaßnahmen priorisiert. Durch die Nutzung von IRS-Daten will die Regierung ihre Fähigkeit verbessern, Personen ohne legale Aufenthaltserlaubnis aufzuspüren und abzuschieben.
Einwanderungsrechtsgruppen zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung und warnten davor, dass dies einen Präzedenzfall für den erweiterten Zugriff der Regierung auf sensible Steuerdaten schaffen könnte. Trotz dieser Bedenken ebnet das Urteil den Weg für eine fortgesetzte behördenübergreifende Zusammenarbeit unter Trumps Anweisung.
Der Fall verdeutlicht die anhaltenden juristischen und politischen Auseinandersetzungen rund um die Durchsetzung der Einwanderungsgesetze in den USA sowie das Bestreben der Regierung, alle verfügbaren Mittel zur Umsetzung ihrer Politik einzusetzen.