
Richter prüft Rückführung von verurteilten Migranten
Ein US-Richter könnte die Rückführung von acht wegen schwerer Verbrechen verurteilten Migranten aus dem Südsudan anordnen.
Richter prüft Rücktransport aus Südsudan
Ein von Präsident Joe Biden ernannter Bundesrichter prüft, ob ein Flugzeug mit acht Migranten, die wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurden, aus dem Südsudan in die USA zurückgeholt werden muss. Das US-Heimatschutzministerium (DHS) veröffentlichte Details zu den Verurteilungen der Männer, nachdem Richter Brian Murphy signalisiert hatte, eine Rückführung anzuordnen.
„Kein Land der Welt wollte diese Migranten aufnehmen, da ihre Verbrechen besonders grausam und barbarisch sind“, erklärte Tricia McLaughlin vom DHS. „Diese Personen haben amerikanische Straßen zu lange terrorisiert.“
McLaughlin warf dem Gericht vor, in außenpolitische Angelegenheiten einzugreifen. „Es ist absurd, dass ein Bezirksrichter versucht, die Außenpolitik und nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten zu diktieren.“
Verbrecherische Vergangenheit enthüllt
Unter den Abgeschobenen ist Thongxay Nilakout aus Laos, verurteilt wegen Mordes ersten Grades und Raubs. Ebenso an Bord: Jesus Munoz-Gutierrez aus Mexiko, verurteilt wegen Mordes zweiten Grades.
Dian Peter Domach aus Südsudan wurde wegen Trunkenheit am Steuer, Waffenbesitzes und Raubs zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Zwei Männer aus Myanmar, Kyaw Mya und Nyo Myint, wurden wegen sexueller Übergriffe auf Kinder bzw. schutzlose Personen verurteilt.
Ein weiterer Insasse ist Tuan Thanh Phan aus Vietnam, verurteilt wegen Mordes ersten Grades und Körperverletzung.
Laut DHS wollten die Herkunftsländer die Männer nicht zurücknehmen, was zu deren Abschiebung nach Südsudan führte. Sie befinden sich weiterhin in Gewahrsam des DHS.
Juristische Auseinandersetzung
Die Anwälte argumentieren, dass die Abschiebungen gegen frühere Anordnungen von Richter Murphy verstoßen. Diese fordern, dass Migranten ausreichend Gelegenheit erhalten, zu beweisen, dass eine Abschiebung in ein Drittland gefährlich für sie wäre.
Murphy hatte bereits entschieden, dass unangekündigte Abschiebungen z. B. nach Libyen „klar“ gegen gerichtliche Auflagen verstoßen würden. Eine Entscheidung über die Rückführung wird zeitnah erwartet.