Veröffentlichungsdatum: 06.06.2025 19:20 / Welt Nachrichten

Gericht weist Mexikos Klage gegen US-Waffenhersteller ab

Gericht weist Mexikos Klage gegen US-Waffenhersteller ab

Richter entscheiden, dass Mexiko US-Waffenhersteller nicht für kartellbezogene Gewalt nach US-Recht verklagen kann.

Einhelliges Urteil stärkt rechtlichen Schutz für US-Waffenindustrie

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Donnerstag einstimmig eine Klage der mexikanischen Regierung gegen sieben US-Waffenhersteller abgewiesen. Die Richter entschieden, dass Mexikos Vorwürfe im Zusammenhang mit kartellbezogener Gewalt nicht unter das US-Haftungsrecht fallen.

In dem Fall Smith & Wesson Brands v. Estados Unidos Mexicanos urteilte das Gericht, dass das Gesetz zum Schutz des rechtmäßigen Waffenhandels (PLCAA) Mexiko daran hindert, die Hersteller zu verklagen. Diese wurden beschuldigt, illegalen Waffenhandel an kriminelle Organisationen jenseits der Grenze unterstützt zu haben.

Richterin Elena Kagan schrieb für das Gericht, dass die Vorwürfe „die Anforderungen der Ausnahmeregelung im Gesetz nicht erfüllen“. Nur wenn ein direkter Zusammenhang („proximate cause“) zwischen dem Handeln der Hersteller und dem Schaden bestehe, könne eine Klage möglich sein.

„Mexikos Klage legt keine plausible Beihilfe vor“, so Kagan. „Die Klage bleibt daher durch das allgemeine Verbot des PLCAA blockiert: Eine Klage kann nicht erhoben werden, wenn sie – wie hier – auf der kriminellen Nutzung des Produkts durch Dritte beruht.“

Das Urteil stellt klar, dass für Haftung ein direkter und vorhersehbarer Zusammenhang bestehen muss. In diesem Fall sei die Lieferkette – von Herstellern über Großhändler, Händler, Strohkäufer bis zu Schmugglern – zu indirekt.

Juristische und politische Spannungen zwischen den Ländern

Mexiko hatte versucht, US-Unternehmen für die Waffen verantwortlich zu machen, die zur Eskalation der Kartellgewalt beitragen. Die Klage forderte 10 Milliarden US-Dollar Schadenersatz und betonte, die Hersteller hätten es versäumt, Exportkontrollen einzuhalten.

Die US-Hersteller erklärten, sie hätten gesetzeskonform gehandelt und keine Kenntnis über illegale Ausfuhren gehabt. Das Gericht stimmte ihnen zu und bekräftigte, dass das PLCAA umfassenden Schutz gegenüber Haftung bei Straftaten Dritter bietet.

Dies war das erste Mal, dass sich der Supreme Court mit der Reichweite des PLCAA befasste. Frühere Klagen – etwa nach dem Sandy-Hook-Amoklauf – endeten in Vergleichen, nicht aber mit höchstrichterlicher Auslegung des Gesetzes.

Waffenkontrollbefürworter warnten, das Urteil erschwere zukünftige Klagen, selbst bei Massenschießereien. Waffenrechtsgruppen lobten hingegen die Klarstellung zugunsten einer „gesetzestreuen, regulierten Branche“.

Kagan betonte, dass Mexiko keine bewusste oder schuldhafte Beteiligung der Hersteller an Straftaten belegen konnte. Ohne diesen Nachweis greife keine gesetzliche Ausnahme.

Das Urteil dürfte internationale Klagestrategien und grenzüberschreitende Haftungsfragen künftig mitprägen – und stärkt vorerst die rechtliche Immunität amerikanischer Waffenhersteller.