Veröffentlichungsdatum: 22.05.2025 21:07 / Welt Nachrichten

Gesetzesvorschlag zielt auf ausländische Immobilienkäufe ab

Gesetzesvorschlag zielt auf ausländische Immobilienkäufe ab

Neuer Gesetzentwurf will Käufer aus Ländern, die US-Bürger vom Immobilienkauf ausschließen, mit Steuer belegen.

US-Abgeordneter will Kaufrausch ausländischer Investoren stoppen

Der republikanische Abgeordnete Pat Harrigan aus North Carolina hat den „Real Estate Reciprocity Act“ vorgestellt – ein Gesetzentwurf, der ausländischen Staatsangehörigen den Kauf von US-Immobilien erschweren soll, sofern deren Heimatländer amerikanischen Bürgern solche Käufe verwehren.

Das Gesetz sieht eine 50-prozentige Steuer auf Immobilienkäufe durch ausländische Käufer vor, die enge Verbindungen zu Regierungen haben, die US-Bürger beim Immobilienerwerb einschränken oder ausschließen. Zudem sollen alle Käufer beim US-Finanzamt (IRS) gemeldet und jährlich vom Außenministerium überprüft werden.

„Während amerikanische Familien sich kaum noch ein Zuhause leisten können, kaufen ausländische Regime mit Bargeld unser Land – Ackerland, Wohnviertel, sogar Grundstücke in der Nähe von Militärbasen“, erklärte Harrigan. „Wenn Amerikaner in Ihrem Land kein Land erwerben dürfen, sollten Sie es auch nicht in unserem können.“

Länder wie die Schweiz, Neuseeland, Dänemark, die Philippinen, Polen und Vietnam haben strikte Regeln für ausländischen Grundbesitz. In China und Saudi-Arabien dürfen Ausländer zwar in Immobilien investieren, jedoch kein Land erwerben.

Der Gesetzentwurf folgt auf Bedenken über wachsende ausländische Landkäufe in der Nähe militärischer Einrichtungen. Laut Daten des US-Landwirtschaftsministeriums besaß China 2023 rund 350.000 Acres US-Farmland. Insgesamt befinden sich rund 43,4 Millionen Acres US-Ackerland in ausländischem Besitz.

Harrigan fordert mit dem Gesetz Transparenz, Sicherheit und Fairness für amerikanische Bürger. Die Maßnahme könnte breite Unterstützung im Kongress erhalten – insbesondere unter Befürwortern der nationalen Souveränität und des Eigentumsschutzes.