
Justizministerium untersucht Minnesota wegen diskriminierender Einstellungen
Das US-Justizministerium prüft Minnesotas Einstellungsregeln und vermutet Diskriminierung nach Rasse und Geschlecht bei öffentlichen Stellen.
Justizministerium leitet Untersuchung zu Minnesotas Einstellungspolitik ein
Das US-Justizministerium hat eine Untersuchung der Beschäftigungspraktiken von Minnesota eingeleitet, um zu klären, ob der Bundesstaat bei der Besetzung öffentlicher Stellen unrechtmäßige Diskriminierung nach Rasse und Geschlecht betreibt. Im Mittelpunkt steht eine neue Regelung des Minnesota Department of Human Services, wonach Vorgesetzte eine „Begründung für die Einstellung“ abgeben müssen, wenn sie einen Kandidaten einstellen möchten, der nicht als unterrepräsentiert gilt. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, drohen Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung.
Diese Maßnahme markiert den jüngsten Konflikt der Trump-Regierung mit Minnesota und Gouverneur Tim Walz, nachdem Walz’ Bewerbung als Vizepräsident im Jahr 2024 scheiterte. Generalstaatsanwältin Pamela Bondi betonte: „Minnesotaner verdienen es, dass Staatsbedienstete auf Grundlage von Leistung und nicht aufgrund illegaler Diversitätsvorgaben eingestellt werden.“ Bondis Aussage verdeutlicht, dass die Bundesregierung die Regelung als unzulässige Form von Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion betrachtet.
Das Minnesota Department of Human Services verteidigt die Regelung dagegen als Instrument zur Erfüllung von Vorgaben für aktive Förderung und zur Erhöhung der Vielfalt, um der Bevölkerung besser zu dienen. Als „unterrepräsentierte Kandidaten“ gelten laut Regelung Frauen und Angehörige von Minderheiten, darunter Schwarze, Hispanoamerikaner, Asiaten oder Pazifikinsulaner sowie amerikanische Ureinwohner und Alaska-Natives.
Bundesbehörden warnen vor Bürgerrechtsverletzungen
In einem Schreiben an die Staatsregierung unterstrich das Justizministerium, dass Titel VII des Civil Rights Act Diskriminierung bei der Beschäftigung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder nationaler Herkunft verbietet. „Wenn der Generalstaatsanwalt hinreichenden Grund zur Annahme hat, dass ein staatlicher oder lokaler Arbeitgeber diskriminierende Praktiken betreibt, ist es seine Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Verstoß zu beseitigen – einschließlich einer zivilrechtlichen Klage“, so das Ministerium. Die Beamten äußerten insbesondere Bedenken, dass die Einstellungspolitik des Minnesota Department of Human Services unrechtmäßige Diskriminierung darstellen könnte.
Die Behörde entgegnete, dass sie sich an alle bundesstaatlichen und staatlichen Einstellungsgesetze halte und erklärte, „die Begründung nicht-affirmativer Einstellungen für bestimmte Stellen ist seit 1987 gesetzlich vorgeschrieben.“
Diese Bundesuntersuchung folgt auf eine Klage des Justizministeriums gegen Gesetze in Minnesota, die illegalen Einwanderern reduzierte Studiengebühren gewähren und nach Ansicht der Bundesregierung verfassungswidrig sind. Darüber hinaus hat Minnesotas Generalstaatsanwalt Keith Ellison gegen die Trump-Regierung und das Justizministerium geklagt, um dem Bundesstaat weiterhin zu ermöglichen, dass Transgender-Athleten an Mädchenwettkämpfen teilnehmen können.
Der Ausgang der Untersuchung könnte weitreichende Auswirkungen auf aktive Förderung, staatliche Einstellungsautonomie und die Durchsetzung des Bürgerrechtsgesetzes durch den Bund haben. Während sich der Rechtsstreit zuspitzt, bereiten sich beide Seiten auf einen möglichen Gerichtsstreit vor: Die Behörden in Minnesota stehen hinter ihren Diversitätsrichtlinien, während Bundesvertreter auf Gleichbehandlung und Gesetzeskonformität pochen.