
Oberstes Gericht prüft NJ-Fall zur Redefreiheit
Das Oberste Gericht prüft, ob eine Untersuchung aus New Jersey gegen eine Pro-Life-Organisation die Redefreiheit verletzt hat.
Oberstes Gericht entscheidet über Bundes- oder Landeszuständigkeit
Das Oberste Gericht gab am Montag bekannt, dass es einen viel beachteten Fall der First Choice Women’s Resource Centers verhandeln wird, einer glaubensbasierten Organisation mit fünf Beratungsstellen für Frauen mit ungeplanten Schwangerschaften. Die Organisation klagt, dass der Generalstaatsanwalt von New Jersey, Matthew Platkin, ihre Redefreiheit verletzt habe, indem er umfangreiche interne Unterlagen, darunter auch Spenderinformationen, verlangte.
Der Rechtsstreit begann, als Generalstaatsanwalt Platkin First Choice vorlud und Unterlagen im Rahmen einer Untersuchung forderte. Es ging um den Vorwurf, dass das Zentrum Frauen über angebotene Abtreibungsdienste in die Irre geführt haben könnte. First Choice widersprach, nannte die Forderung übermäßig weitreichend und „invasiv“ und argumentierte, sie könne Spender abschrecken und verstoße gegen die Verfassung.
In Gerichtsunterlagen warfen die Anwälte von First Choice Platkin vor, offen feindlich gegenüber Schwangerschaftsberatungsstellen zu sein und gemeinsam mit Planned Parenthood—einem Konkurrenten und führenden Anbieter von Abtreibungen—gegen Organisationen vorzugehen, die Abtreibung ablehnen. Die Organisation warnte, dass Platkins Vorgehen einen Präzedenzfall für andere Staatsbeamte schaffen könnte, Pro-Life-Stimmen durch rechtlichen Druck und die Offenlegung sensibler Spenderdaten zum Schweigen zu bringen.
Der Streit wurde vor ein Bundesgericht gebracht. First Choice argumentierte, dass die Einhaltung der Vorladung ihre Fähigkeit zur Kommunikation mit Unterstützern beeinträchtigen würde. Ein untergeordnetes Bundesgericht wies die Klage jedoch ab und das Berufungsgericht für den dritten Bezirk bestätigte diese Entscheidung. Die Gerichte entschieden, dass die Angelegenheit zuerst vor einem Landesgericht behandelt werden sollte.
Streit um Reichweite und Zweck der Vorladung
Generalstaatsanwalt Platkin verteidigte das Vorgehen des Staates und sagte, die Vorladung sei weit weniger umfassend, als dargestellt. Laut Platkin verlangte sein Büro lediglich die Identitäten der Spender, die über zwei bestimmte Webseiten gespendet hatten, da einige Spender möglicherweise über die angebotenen Dienstleistungen von First Choice getäuscht worden seien.
Platkin argumentierte zudem, der Fall sei noch nicht bereit für eine bundesgerichtliche Überprüfung, da der Staat die Vorladung bislang nicht durchgesetzt habe. Die Anwälte von First Choice betonten hingegen, dass schon die Androhung der Durchsetzung eine Belastung für das Recht auf Redefreiheit und Vereinigungsfreiheit darstelle.
Die Entscheidung des Obersten Gerichts, den Fall anzunehmen, soll klären, ob derartige Ermittlungen zunächst vor Landesgerichten verhandelt werden müssen oder ob Bundesgerichte schon früher eingreifen können, um Verfassungsrechte zu schützen. Das Ergebnis dürfte Auswirkungen darauf haben, wie Interessenverbände in New Jersey und im ganzen Land auf staatliche Nachforschungen reagieren.
Mündliche Verhandlungen sind für Oktober 2025 angesetzt. Rechtsexperten betonen, dass das Urteil des Gerichts wichtige Grenzen für staatliche Ermittlungen zu politisch sensiblen Themen wie Abtreibung, Privatsphäre und Meinungsfreiheit von Non-Profit-Organisationen festlegen könnte.