
Bundesuntersuchung: Epstein hatte über 1.000 Opfer
Eine Bundesuntersuchung ergibt, dass Jeffrey Epstein über zwei Jahrzehnte mehr als 1.000 Opfer missbrauchte – weit mehr als zuvor angenommen.
Justizministerium legt Ausmaß des Missbrauchs offen
Jeffrey Epstein, der verstorbene Finanzier und verurteilte Sexualstraftäter, hatte laut einem neu veröffentlichten Memo des US-Justizministeriums und des FBI mehr als 1.000 Opfer über einen Zeitraum von zwanzig Jahren. Diese Zahl, die letzte Woche bekannt wurde, übersteigt die bisherigen Schätzungen aus der Anklageschrift von 2019 und der Gesamtzahl der öffentlich bekannten Zivilklagen deutlich.
Das zweiseitige Bundesmemo bestätigt: „Epstein hat über tausend Opfer geschädigt. Jedes einzelne erlitt einzigartiges Trauma. Sensible Informationen zu diesen Opfern sind in den Unterlagen verwoben.“ Die Dokumentation enthält vertrauliche Details wie Identitäten, körperliche Merkmale, Geburtsorte und Beschäftigungsdaten der Opfer, um deren Privatsphäre und Sicherheit zu schützen.
Ein Entschädigungsfonds für Epsteins Opfer – viele von ihnen waren zum Zeitpunkt des Missbrauchs erst 14 Jahre alt – hat bis August 2021 mehr als 120 Millionen Dollar an 150 Personen ausgezahlt. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen ist jedoch weitaus größer, und Details zu Hunderten weiterer Opfer wurden nicht veröffentlicht. Das FBI lehnte es ab, weitere Einzelheiten bekannt zu geben.
Versiegelte Beweise und laufende Verfahren
Das Memo ging auch auf Spekulationen über eine sogenannte „Klientenliste“ ein und stellte unmissverständlich klar, dass Ermittler „keine belastende Klientenliste“ fanden und keine zusätzlichen Akten zur Veröffentlichung bereitstünden. Die Behörden betonten, dass der Großteil der unveröffentlichten Beweise Minderjährige oder mutmaßliche Minderjährige betrifft und über 10.000 Videos und Bilder mit illegalem Missbrauchsmaterial umfasst. „Ein Großteil des Materials unterliegt einer gerichtlichen Versiegelung“, heißt es weiter. Eine weitere Veröffentlichung könne den Opferschutz und rechtliche Vorgaben gefährden.
Bundesbeamte stellten klar, dass diese Versiegelung ausschließlich dem Opferschutz diene und nicht Dritte vor rechtlicher Verfolgung schütze. Das Justizministerium sieht keinen Anlass, diese Entscheidung zu revidieren, und schließt die Veröffentlichung von Kinderpornografie oder anderem illegalen Material explizit aus.
Epstein starb 2019 in Bundesgewahrsam, während er auf seinen Prozess wegen Menschenhandels wartete. Offizielle Ermittlungen ergaben Suizid, auch wenn sein Bruder und andere dies bestreiten. Der Fall erregte weltweit Aufsehen – sowohl wegen des Ausmaßes von Epsteins Verbrechen als auch aufgrund der Fragen zu seinem Netzwerk und möglichen hochrangigen Mitwissern.
Verschleierung und anhaltende Auswirkungen
Epsteins ehemalige Partnerin Ghislaine Maxwell wurde in einem eigenen Verfahren verurteilt und legt aktuell Berufung ein. Bis zum Abschluss ihres Verfahrens werden keine weiteren Beweise veröffentlicht.
Zahlreiche öffentliche Dokumente gehen auf Klagen von Epsteins bekanntester Anklägerin, Virginia Giuffre, zurück, durch die tausende Seiten Fallakten öffentlich wurden. Giuffre starb Anfang des Jahres durch Suizid, was die andauernden Traumata und Herausforderungen für die Überlebenden verdeutlicht.
Die neuen Bundesfunde belegen erneut das erschütternde Ausmaß und die Heimlichkeit von Epsteins Missbrauch. Auch wenn Opfer eine gewisse Entschädigung erhalten haben, wird das wahre Ausmaß der Verbrechen womöglich nie vollständig bekannt werden. Viele Details bleiben zum Schutz der Betroffenen weiterhin unter Verschluss.