
Justizministerium lehnt Maxwells Berufung vor dem Obersten Gericht ab
Das US-Justizministerium fordert den Supreme Court auf, Maxwells Berufung abzulehnen und ihre 20-jährige Haftstrafe wegen Sexhandels zu bestätigen.
Justizministerium will Verurteilung von Maxwell aufrechterhalten
Das US-Justizministerium (DOJ) hat den Supreme Court offiziell aufgefordert, Ghislaine Maxwells Antrag auf Aufhebung ihrer Verurteilung wegen Sexhandels abzuweisen – ein hochkarätiger Fall im Zusammenhang mit dem verstorbenen Finanzier Jeffrey Epstein. Maxwell, inzwischen 63 Jahre alt, wurde 2021 in New York in fünf Punkten, darunter Sexhandel mit Minderjährigen und Verschwörung, verurteilt. Sie verbüßt derzeit eine 20-jährige Haftstrafe in einem Bundesgefängnis in Tallahassee, Florida, die voraussichtlich 2037 endet.
Maxwells Berufung argumentiert, dass ihre Verurteilung aufgehoben werden sollte. Hauptargument ist, dass das mit Epstein 2007 geschlossene Nichtverfolgungsabkommen auch sie hätte schützen müssen und dass die Verjährungsfristen abgelaufen seien. Maxwells Anwälte führen an, dass Bundesberufungsgerichte über die Auslegung solcher Abkommen uneins seien und daher der Supreme Court entscheiden sollte.
Das US-Berufungsgericht für den zweiten Bezirk hatte ihre Berufung bereits abgewiesen. Das DOJ erklärte daraufhin, der Supreme Court solle nicht eingreifen, da das Abkommen von 2007 ausschließlich Epstein betraf und nicht auf Maxwell ausgeweitet werden könne. Das Ministerium bekräftigte damit die Gültigkeit des ursprünglichen Juryurteils und der Entscheidung des Berufungsgerichts.
Fortdauernde Kontroversen und Forderungen nach Transparenz
Die Haltung des DOJ kommt zu einer Zeit, in der das Ministerium von einigen Anhängern von Präsident Donald Trump kritisiert wird, da angeblich wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Epstein-Ermittlung zurückgehalten würden. Kürzlich erklärte das DOJ, es gebe keine neuen Informationen im Fall Epstein. Epstein selbst wurde 2019 wegen Sexhandels mit Minderjährigen angeklagt, starb jedoch vor Prozessbeginn, offiziell durch Suizid.
Trotz von einigen Beamten während Trumps Amtszeit geäußerter Verschwörungstheorien haben sich die meisten inzwischen davon distanziert. Währenddessen wird weiter spekuliert, ob der Kongress Maxwell als Zeugin zu Netzwerken im Zusammenhang mit Epsteins Verbrechen laden könnte. Medienberichten zufolge sei Maxwell dazu bereit, ihr Anwalt äußerte sich jedoch nicht dazu.
In einer Stellungnahme kritisierte Maxwells Anwalt David Oscar Markus das Vorgehen des DOJ: „Es würde mich wundern, wenn Präsident Trump wüsste, dass seine Anwälte den Supreme Court auffordern, der Regierung zu erlauben, einen Deal zu brechen. Er ist der ultimative Deal-Maker – und ich bin sicher, er würde zustimmen, dass die USA ihr Wort halten sollten. Bei all den Diskussionen, wer verfolgt wird und wer nicht, ist es besonders unfair, dass Ghislaine Maxwell im Gefängnis bleibt, basierend auf einem gebrochenen Regierungsversprechen.“
Während der Supreme Court nun entscheidet, ob er sich des Falls annimmt, bleiben die rechtlichen und politischen Debatten um den Epstein-Skandal ungelöst. Das Urteil wird voraussichtlich weitreichende Folgen für Bundesabsprachen, den Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft und das öffentliche Vertrauen in den Umgang der Justiz mit prominenten Fällen von Menschenhandel haben.