Veröffentlichungsdatum: 22.05.2025 20:50 / Welt Nachrichten

Richter stoppt Trumps Entlassung von Datenschutzbeauftragten

Richter stoppt Trumps Entlassung von Datenschutzbeauftragten

Ein Bundesrichter blockierte Trumps Entlassung zweier Demokraten aus dem Datenschutzgremium mit Verweis auf die Verfassung.

Gericht rügt Trumps Vorgehen bei Datenschutz-Gremium

Ein US-Bundesrichter hat am Mittwoch entschieden, dass Präsident Donald Trump zwei demokratische Mitglieder des Privacy and Civil Liberties Oversight Board nicht ohne triftigen Grund entlassen darf. Der Entscheid stoppte Trumps Versuch, das fünfköpfige Gremium im Februar seiner demokratischen Mitglieder zu entledigen, wodurch nur ein republikanisches Mitglied übrig geblieben wäre.

Die Kläger, Travis LeBlanc und Edward Felten, argumentierten, dass ihre Entlassung gesetzeswidrig war und das Gremium seiner Funktionsfähigkeit beraubte. Die dritte entlassene Demokratin erhob keine Klage, da ihre Amtszeit zwei Tage später ohnehin geendet hätte.

„Andernfalls würde man dem offensichtlichen Versuch des Präsidenten zustimmen, sich über seine verfassungsmäßigen Befugnisse hinwegzusetzen“, schrieb Richter Reggie Walton. „Dies würde die Aufsicht über Anti-Terror-Maßnahmen der Exekutive untergraben.“

Trumps Entscheidung ließ das Gremium ohne die gesetzlich erforderliche Mindestanzahl an Mitgliedern zurück. Walton betonte, dass eine solche Entlassungspraxis das Gremium gegenüber jener Exekutivgewalt gefügig machen würde, die es im Auftrag des Kongresses eigentlich kontrollieren soll.

Das Aufsichtsgremium wurde vom Kongress gegründet, um sicherzustellen, dass Anti-Terror-Politik mit dem Datenschutz und den Bürgerrechten im Einklang steht. Die richterliche Entscheidung stärkt die politische Unabhängigkeit und funktionsfähige Aufstellung des Gremiums.

Die Trump-Regierung argumentierte, der Präsident habe das verfassungsmäßige Recht, Personen zu entlassen, die Teil seiner exekutiven Autorität seien. Sprecher Harrison Fields erklärte: „Die Trump-Regierung freut sich auf den endgültigen Sieg in dieser Frage.“

Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Die Entlassungen seien nicht durch ausreichende gesetzliche Grundlage gedeckt, insbesondere nicht für ein Gremium, das parteiübergreifend und unabhängig agieren müsse.

Mit dem Urteil bleibt das Gremium beschlussfähig und kann seine Aufsichtsfunktion über Datenschutz und Bürgerrechte in der Terrorismusbekämpfung weiterhin wahrnehmen – ein klarer Dämpfer für eine ausufernde Exekutivgewalt.