
Richter stoppt Trumps Gefängniserlass
Richter stoppt Trumps Gefängniserlass: Transgender-Häftlinge müssen weiterhin behandelt werden.
Bundesgericht sichert medizinische Versorgung für Transgender-Häftlinge
Ein US-Bundesgericht hat eine Verfügung von Präsident Donald Trump aufgehoben, die geschlechtsbezogene medizinische Versorgung für Transgender-Häftlinge in Bundesgefängnissen verbieten sollte. Die Entscheidung, die am Dienstag von Bezirksrichter Royce Lamberth verkündet wurde, verpflichtet das Bundesamt für Gefängnisse (BOP), Häftlinge mit diagnostizierter Geschlechtsdysphorie weiterhin medizinisch zu versorgen.
Die einstweilige Verfügung blockiert die Umsetzung von Trumps Anweisung, wonach das BOP sämtliche Verfahren, Behandlungen oder Medikamente einstellen sollte, die dazu dienen, das äußere Erscheinungsbild eines Häftlings an dessen Geschlechtsidentität anzupassen. Richter Lamberth stellte fest, dass die Regierung keine ernsthafte oder medizinisch fundierte Begründung für den Politikwechsel geliefert habe.
„Weder das BOP noch die Exekutivanordnung liefern eine ernsthafte Erklärung, warum diese Behandlungen anders als andere psychiatrische Maßnahmen behandelt werden sollten“, schrieb Lamberth in seinem 36-seitigen Urteil.
Geklagt hatten drei Transgender-Häftlinge mit diagnostizierter Geschlechtsdysphorie. Sie beriefen sich auf den Administrative Procedure Act (APA), der von Bundesbehörden eine nachvollziehbare und begründete Politik verlangt. Lamberth entschied, dass die Kläger mit hoher Wahrscheinlichkeit im weiteren Verfahren Erfolg haben werden.
„Der Kern des Urteils ist: Nach dem APA darf das BOP Häftlingen nicht willkürlich medizinische Versorgung oder angemessene Unterbringung verweigern, wenn diese von medizinischem Fachpersonal als notwendig erachtet wurde“, erklärte Lamberth weiter.
Bereits seit Dezember 2022 – vor der Kehrtwende der Trump-Regierung – hatte das BOP begonnen, geschlechtsangleichende Operationen für Transgender-Häftlinge zu finanzieren. Die erste bekannte Operation wurde an Donna Langan durchgeführt, ehemals Peter Kevin Langan, die in den 1990er Jahren wegen bewaffneter Banküberfälle verurteilt wurde.
Ein Sprecher des BOP lehnte eine Stellungnahme unter Verweis auf laufende Verfahren ab. Das Weiße Haus verteidigte hingegen den Erlass und argumentierte, er diene dem Schutz weiblicher Häftlinge und betone die biologische Geschlechterordnung. Die Regierung sei zuversichtlich, letztlich vor Gericht zu gewinnen.
Das Urteil stellt einen bedeutenden Rückschlag für Trumps Bemühungen dar, die medizinische Versorgung von Transgender-Häftlingen neu zu definieren. Vorerst verbleiben medizinische Entscheidungen zu Geschlechtsdysphorie bei den Fachleuten des BOP und nicht bei politischen Entscheidungsträgern.