Veröffentlichungsdatum: 10.06.2025 14:10 / Welt Nachrichten Gleen Grunwaldt Gleen Grunwaldt

Richter stoppt Trumps LGBTQ-Förderanordnung

Richter stoppt Trumps LGBTQ-Förderanordnung

Ein Bundesrichter stoppt Trumps Anordnung zur Einschränkung von LGBTQ-Fördermitteln wegen möglicher Verfassungsverstöße.

Kalifornischer Richter gibt LGBTQ-Organisationen Recht

Ein Bundesrichter in Kalifornien entschied am Montag, dass die Trump-Regierung keine Exekutivanordnungen durchsetzen darf, die Programme zu Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion (DEI) oder Hinweise auf transgeschlechtliche Identitäten als Bedingung für Bundesfördermittel verbieten. Das Urteil stellt einen vorläufigen Sieg für eine Koalition pro-LGBTQ-Organisationen dar, die die Politik gerichtlich anfechten.

Richter Jon Tigar vom US-Bezirksgericht erließ eine einstweilige Verfügung und erklärte, dass die Klägergruppen „voraussichtlich klagebefugt sind“, mehrere Bestimmungen der Exekutivanordnungen von Präsident Donald Trump anzufechten. Die Kläger argumentieren, dass die Beschränkungen verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerung unterdrücken und gefährdete Gemeinschaften gezielt benachteiligen.

„Diese drei Förderbedingungen spiegeln den Versuch wider, verfassungsrechtlich geschützte Aussagen und Leistungen zur Förderung von DEI und zur Anerkennung transgeschlechtlicher Personen zu zensieren“, schrieb Tigar. Er betonte, dass die Exekutive zwar politischen Handlungsspielraum habe, aber an die Verfassung gebunden sei.

„Sie kann keine vom Kongress bereitgestellten Mittel dazu verwenden, geschützte Gruppen gezielt benachteiligt zu behandeln oder Ideen zu unterdrücken, die ihr missfallen oder als gefährlich gelten“, so die Entscheidung weiter.

Streit über Exekutivgewalt und Kongressbefugnisse

Regierungsanwälte entgegneten, dass die Regierung berechtigt sei, „Fördermittel und Durchsetzungsstrategien mit den politischen Prioritäten des Präsidenten abzustimmen“. Die Kläger – darunter Gesundheitszentren, LGBTQ+-Organisationen, die Gay Lesbian Bisexual Transgender Historical Society und die San Francisco AIDS Foundation – argumentieren jedoch, dass diese Befugnis beim Kongress liege.

Die Organisationen, die alle Bundesmittel erhalten, machen geltend, dass die Einhaltung der Exekutivanordnungen sie daran hindern würde, ihre zentralen Aufgaben zu erfüllen, insbesondere bei integrativen Gesundheitsangeboten und Bildungsprogrammen.

Die einstweilige Verfügung bleibt während des laufenden Verfahrens in Kraft. Auch wenn die Trump-Regierung voraussichtlich Berufung einlegen wird, stellt das Urteil eine bedeutende – wenn auch vorläufige – Erleichterung für LGBTQ-dienende Organisationen im ganzen Land dar.

Der Fall trägt zur breiteren rechtlichen und politischen Debatte über den Umfang exekutiver Macht bei der Verteilung von Fördermitteln und die verfassungsmäßigen Grenzen dieser Befugnisse bei.